Vereinbarte Termine sind mindestens 24h vor der Behandlung abzusagen. Bei später abgesagten Terminen wird der volle Honorarsatz entsprechend der reservierten Behandlung fällig (§ 615 BGB).
Aus derzeitigem Anlass möchte ich Sie um eine Terminvereinbarung über Telefon oder das Kontaktformular meiner Website bitten, um so die notwendigen Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus einzuhalten.